Verbrennen von Gartenabfällen

Der Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. hat allen Gartenvereinen in Schwerin ein Schreiben zukommen lassen, mit folgendem Inhalt:

Verbrennungsverbot in Schwerin

Sehr geehrte(r) Vorsitzende(r),

wir möchten euch zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass es in der Landeshauptstadt Schwerin grundsätzlich verboten ist, Gartenabfälle zu verbrennen. Dies gilt auch uneingeschränkt in den Gartenanlagen. Bitte in eurem Verantwortungsbereich dieses Verbot durchsetzen und die Mitglieder darüber informieren.

Ausnahme sind Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) wenn sie ordnungsgemäß bei den Behörden angemeldet wurden durch den Verein.

Am vergangenen Wochenende sind vermehrt solche Verbrennungen von Gartenabfällen in den Anlagen Schwerins aufgetreten und werden so nicht geduldet.

Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V.
Vorsitzender

Bitte haltet euch an dieses Verbot.

Vorstand der Kleingartenanlage am Fernsehturm e.V.



Kinderspielhäuser/Gewächshäuser

Dem Kleingartenpächter kann das Aufstellen eines nicht ortsfesten Badebeckens, dessen Durchmesser nicht größer als 3,60 m sein darf, durch den KGV genehmigt werden (Abschnitt 6.3.2. der KGO).
Der Kleingartenpächter hat sich die Genehmigung vor (!) dem Aufstellen des Badebeckens beim Vorstand des KGV einzuholen. Dem Antrag ist das schriftliche Einverständnis des/der Nachbarn beizufügen.

Gewächs- und Kinderspielhäuser werden vom KGV genehmigt.
Gewächshäuser dürfen eine maximale Grundfläche von 7qm und eine maximale Firsthöhe von 2,20m haben. Spielhäuser dürfen eine maximale Grundfläche von 2qm und eine maximale Firsthöhe von 1,25m haben. 
Auch für Gewächs- und Kinderspielhäuser gelten die Mindestabstände für Baulichkeiten.

Kleingärten als Erholung:

Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen und Rasenflächen. In der Regel befindet sich eine Laube auf jedem Grundstück einer Gartenanlage. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige Kleingartenordnung / Satzung eines jeden Vereins und das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Viele Kleingärtnervereine haben sich dem schonenden Umgang mit der Natur verschrieben, ihre Mitglieder setzen dann auf biologische Schädlingsbekämpfung, und die Pflege alter Obst- und Zierpflanzensorten. Fachberater in den Vereinen helfen beim biologischen Anbau oder bei der Auswahl standortgerechter, widerstandsfähiger Pflanzen.

Demographie der Kleingärtner:
Das Durchschnittsalter der Kleingarten-Nutzer liegt bei 60 Jahren. Der Zulauf jüngerer Familien hat sich verstärkt. Von 2003 bis 2008 gingen 45 Prozent der Neuverpachtungen an Familien. 64 Prozent aller Pächter, die seit 2000 einen Garten übernommen haben, sind jünger als 55 Jahre.

Soziale Funktionen von Kleingärten:
Der Allgemeinheit bieten die Kleingärten eine bessere Lebensqualität in den Städten durch Lärmverringerung, Staubbindung, Durchgrünung, Auflockerung der Bebauung, Biotop- und Artenschutz, Lebensraumvernetzung und klimatische Auswirkungen. Familien bieten die Kleingärten eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung; eine gärtnerische Betätigung und das preiswerte Züchten von gesundem Gemüse; das persönliche Erlebnis vom Säen, Wachsen, Gedeihen und Ernten von gesundem Gemüse, ein Gegengewicht zum Leben in Betonburgen und auf Asphaltflächen, Förderung von harmonischen zwischenmenschlichen Beziehungen, einen direkten Kontakt mit der Natur. Kindern und Jugendlichen bieten die Kleingärten Ausgleich für die oft fehlenden Spielplätze ein Spiel- und Kommunikationsfeld, Erlebnisräume in der Natur und Wahrnehmung ihrer natürliche Zusammenhänge..